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   LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18   

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https://dejure.org/2018,70185
LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18 (https://dejure.org/2018,70185)
LG Landshut, Entscheidung vom 14.12.2018 - 14 S 2813/18 (https://dejure.org/2018,70185)
LG Landshut, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 14 S 2813/18 (https://dejure.org/2018,70185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverspätung - Gewitter am Endziel

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnlicher Umstand / Verspäteter Abflug / Gewitter am Endziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewitter ist nicht immer ein außergewöhnlicher Umstand!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abflugverspätung führt zur Unmöglichkeit der Landung am Zielort aufgrund Gewitters: Fluggast hat Anspruch auf Entschädigung - Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Auszug aus LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18
    Bei Vorliegen von zwei verschiedenen Ursachen, die jeweils für sich gesehen keine Überschreitung der relevanten Grenze von drei Stunden ergeben, komme es nach der Rechtsprechung des EuGH lediglich darauf an, ob eine Verspätung von über drei Stunden, nach Abzug der auf außergewöhnlichen Umständen zurückzuführenden Verspätung verbleibe (EuGH Urteil vom 04.05.2017, Az: C-315/15).

    Die Kammer bleibt auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Entscheidung des EuGH vom 04.05.2017, Az: C-315/15 bei ihrer Rechtsprechung.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18
    Der EuGH hat in der Entscheidung Wallentin-Hermann vom 22.12.2008, Az.: C-549/07 festgestellt, dass Art. 5 Abs. 3 der VO dahingehend auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug auftretendes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18
    Im Urteil McDonagh gegen Ryanair vom 31.01.2013, Az. C-12/11 hat der EuGH dies bestätigt und betont, dass es sich bei den außergewöhnlichem Umständen um Umstände handelt, die "abseits des Gewöhnlichen" liegen.
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15

    Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen

    Auszug aus LG Landshut, 14.12.2018 - 14 S 2813/18
    Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20.12.2016 (NJW 2017, 956) zum Thema außergewöhnliche Umstände ausgeführt, dass es sich um Umstände handelt, die außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann.
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